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Donnerstag, 09. September 2010

Markt und Integration

Für die Bewilligung des Antrags auf das Arbeitslosengeld II ist es notwendig, neben der Vorsprache im Bereich der Leistungsgewährung auch im Bereich Markt und Integration vorzusprechen, damit die Kundendaten aufgenommen und ein Bewerberprofil erstellt werden kann. Der Bereich Markt und Integration hält eine Reihe von Produkten zur Integration in den Arbeitsmarkt und zur Qualifizierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vor. Der persönliche Ansprechpartner des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen steuert den Einsatz der Produkte, mit dem Ziel, möglichst passgenaue Angebote zu unterbreiten.

Der Fachbereich Markt und Integration ist in folgende Bereiche aufgeteilt:

  • Arbeitgeberservice
  • Bewerberbetreuung / Fallmanagement für Kunden unter 25 Jahren
  • Bewerberbetreuung / Fallmanagement für Kunden ab 25 Jahre
  • Förderteam (Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungsleistungen)
  • Projektentwicklung

Grundsätzlich gilt:

Jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, das erwerbsfähig ist, muss persönlich in dem für ihn zuständigen JobCenter der ARGE Kreis Unna im Bereich Markt und Integration vorsprechen und hier seine Daten aufnehmen lassen. Erwerbsfähigkeit liegt bei allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft vor, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und objektiv in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Jedes erwerbsfähige Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist nach dem SGB II verpflichtet, seinen Beitrag zur Verringerung bzw. zum Wegfall der Hilfebedürftigkeit zu leisten. Dem Grunde nach ist daher jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jede Arbeit und jede Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit zumutbar.
Dies entspricht dem im SGB II verankerten Prinzip des "Fördern und Forderns".